Eine personenbedingte Kündigung liegt dann vor, wenn die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitnehmers zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr vorliegen. Häufigster Fall sind Erkrankungen (entweder sehr häufige Kurzzeiterkrankungen oder eine schwere Dauererkrankung). Das Bundesarbeitsgericht stellt hohe Erfordernisse an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Neben erheblichen Einschränkungen in der Vergangenheit muss zudem die Zukunftsprognose negativ sein. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss stets eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Dabei müssen die Interessen des Arbeitgebers gegenüber denen des Arbeitnehmers sorgfältig abgewogen werden.
Personenbedingte Kündigung
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