Eine Abmahnung ist die Vorstufe für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung sind indessen streng. Neben einer genauen Beschreibung des vorgeworfenen Verhaltens muss das zukünftig erwartete Verhalten genau beschrieben werden. Sodann müssen für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung angedroht werden.
Nur wenn diesen durch das Bundesarbeitsgericht definierten Erfordernissen Genüge getan ist, liegt eine formal wirksame Abmahnung vor. Daneben müssen die erhobenen Vorwürfe schwerwiegend sein und tatsächlich zutreffen.
Eine verhaltensbedingte Kündigung, die auf eine vorherige Abmahnung Bezug nimmt, ist unwirksam, wenn bereits die vorherige Abmahnung unwirksam war.