Arbeitslosengeld
Detaillierte Informationen hinsichtlich Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung, Arbeitslosmeldung, Auszahlung, Anspruchsdauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld finden sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden Sie ebenso ein Programm zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsamt
Der Begriff Arbeitsamt ist seit einigen Jahren durch den Begriff Bundesagentur für Arbeit ersetzt worden. Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung oder wird ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, ist unverzüglich (binnen drei Werktagen) eine persönliche „arbeitssuchend“-Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, und zwar bei dem für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Amt. „Persönliche Meldung“ bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich in der Bundesagentur für Arbeit vorstellen muss. Eine schriftliche Meldung reicht nicht aus.
Liegen zwischen dem Erhalt der Kündigung bzw. dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr als drei Monate, ist eine Meldung spätestens drei Monate vor der Beendigung ausreichend. Im Zweifel sollte zur Meidung von Nachteilen stets eine unverzügliche Meldung erfolgen.
Sobald das Arbeitsverhältnis dann tatsächlich endet, ist eine weitere Meldung als arbeitslos erforderlich.